Bezirksausschüsse
Beverungen hat gewählt
Die Kommunalwahl ist entschieden. Die
SPD hat zwei Direktmandate gewonnen und
zwar mit Günther Spieker, Beverungen und
Werner Rhoden, Würgassen. Von der
Reserveliste sind gewählt: Roger van
Heynsbergen, Petra Pohl,Eckhard Schepke,
Andreas Gauding, Manfred Filmer und Ingo
Preuß. Unser Bürgermeisterkandidat Roger
van Heynsbergen erreichte 31 Prozent
Stimmenanteil und verbesserte damit sein
Ergebnis von 2004 um gut 10 Prozent. Van
Heynsbergen: "Wir nehmen unsere Rolle
an. Unser Wirken gilt weiterhin dem Wohl
der Stadt Beverungen". Die CDU behielt
zwar knapp ihre absolute
Stimmenmehrheit, verlor aber mit 3,5
Prozent Verlusten als einzige Partei. In der
Kernstadt Beverungen waren die Verluste
deutlich höher. Hier verlor die CDU 7,7
Prozent und damit ihre Mehrheit im
Bezriksausschuss.
§ 39 (GO NRW)
Gemeindebezirke in den kreisangehörigen Gemeinden
(1) Das Gemeindegebiet kann in Bezirke (Ortschaften) eingeteilt werden.
Dabei ist auf die Siedlungsstruktur, die Bevölkerungsverteilung und die
Ziele der Gemeindeentwicklung Rücksicht zu nehmen.
(2) Für jeden Gemeindebezirk sind vom Rat entweder Bezirksausschüsse zu
bilden oder Ortsvorsteher zu wählen. In Gemeindebezirken mit
Bezirksausschüssen können Bezirksverwaltungsstellen eingerichtet werden.
Der Rat kann beschließen, dass der Ortsvorsteher die Bezeichnung
Ortsbürgermeister führt.
(3) Den Bezirksausschüssen sollen im Rahmen des § 41 Abs. 2 Aufgaben
zur Entscheidung übertragen werden, die sich ohne Beeinträchtigung der
einheitlichen Entwicklung der gesamten Gemeinde innerhalb eines
Gemeindebezirks erledigen lassen. Der Rat kann allgemeine Richtlinien
erlassen, die bei der Wahrnehmung der den Bezirksausschüssen
zugewiesenen Aufgaben zu beachten sind. Er stellt die erforderlichen
Haushaltsmittel bereit. § 37 Abs. 5 gilt entsprechend.
(4) Auf die Bezirksausschüsse sind die für die Ausschüsse des Rates
geltenden Vorschriften mit folgenden Maßgaben anzuwenden:
1. Bei der Bestellung der Mitglieder durch den Rat ist das bei der Wahl des
Rates im jeweiligen Gemeindebezirk erzielte Stimmenverhältnis zugrunde
zu legen;
2. ihnen dürfen mehr sachkundige Bürger als Ratsmitglieder angehören;
3. für Parteien und Wählergruppen, die im Rat vertreten sind, findet § 58
Abs. 1 Satz 7 bis 10 sinngemäß Anwendung;
4. der Bezirksausschuß wählt aus den ihm angehörenden Ratsmitgliedern
einen Vorsitzenden und einen oder mehrere Stellvertreter; § 67 Abs. 2
findet entsprechende Anwendung.
Bezirksausschuss Beverungen
Vorsitzender
Andreas Gauding, Obere Nussbreite 42, 37688
Beverungen Telefon: 05273 - 359942
Helmut Müller, Untere Nussbreite 43, 37688 Beverungen
Telefon: 05273 - 4187
Günter Spieker, Grüner Weg 12 a, 37688 Beverungen
Telefon: 05273 - 1010
stellv. Ausschussmitglieder
Anja Peter, In den Pölten 30, 37688 Beverungen
Telefon: 05273 - 359742
Dirk Marx, Sonnenbreite 6, 37688 Beverungen
Telefon: 05273 - 359386
Bezirksausschuss Amelunxen
Michael Gauding, Drenker-Str. 20, 37688 Beverungen
Telefon: 05275 - 87 48
Eva Klare-Kurtenbach, Wöhrenstr. 3, 37688 Beverungen
Telefon: 05275 - 987580
stellv. Ausschussmitglieder
Klaus Dieter Steinmann, Am Brink 9, 37688 Beverungen
Telefon: 05275 - 8252
Birgit Steinmann, Am Brink 9, 37688 Beverungen
Telefon: 05275 - 8252
Bezirksausschuss Dalhausen
Anneliese Bartolles, Untere Hauptstr. 61, 37688
Beverungen
Telefon: 05645 - 9660
Markus Bartolles, Untere Hauptstr. 61, 37688
Beverungen
Telefon: 05645 - 9660
Petra Pohl, Obere Hauptstr. 170, 37688 Beverungen
Telefon: 05645 - 9615
stellv. Ausschussmitglieder
Franziska Raschig, Untere Hauptstr. 132, 37688
Beverungen
Telefon: 05645 - 76 79 82
Wolfgang Jahn, Hubertusweg 22, 37688 Beverungen
Telefon: 05645 - 7 47 47
Inga Jahn, Hubertusweg 22, 37688 Beverungen
Telefon: 05645 - 7 47 47
© 2011 SPD Stadtverband Beverungen
Bezirksausschuss Blankenau
Vorsitzender
Manfed Filmer, Rote Feld 9, 37688 Beverungen
Telefon: 05273 - 22266
Bärbel Pribbernow, 37688 Beverungen
Telefon: 05273 - 35309
Paul Pribbernow, 37688 Beverungen
Telefon: 05273 - 35309
Beate Neese, Auf dem Schild 12, 37688 Beverungen
Telefon: 05273 - 4587
stellv. Ausschussmitglieder
Johannes Bilstein, Auf dem Schild 12, 37688 Beverungen
Telefon: 05273 - 4587
Wolfgang Filmer, Rote Feld 9, 37688 Beverungen
Telefon: 05273 - 21203
Martin Rose, Goethestr. 4, 37688 Beverungen
Telefon: 05273 - 1892
Franz Pottmeier, Rote Feld 6, 37688 Beverungen
Bezirksausschuss Haarbrück
Johannes Hartman, Klingelburgstr., 37688 Beverungen
Telefon: 05273 - 6528
stellv. Ausschussmitglied
Stefan Otto, Neulandstr. 4, 37688 Beverungen
Telefon: 05273 - 6161
Bezirksausschuss Herstelle
Friedhelm Pape, Schifferstr. 17, 37688 Beverungen
Telefon: 05273 - 7806
Gundula Schwarz, Karlstr. 9, 37688 Beverungen
Telefon: 05273 - 7743
stellv. Ausschussmitglieder
Jutta Vogt, Karlstr. 6, 37688 Beverungen
Telefon: 05273 - 7886
Larissa Kleiner, Torbreite 17, 37688 Beverungen
Telefon: 05273 - 8229
Ortsvorsteher Drenke
Roland Becker, Höxterstr. 8, 37688 Beverungen
Telefon: 0173 2772814
Mitglieder im Ortsbeirat
Hans-Josef Vieth, Hellenbusch 59, 37688 Beverungen
Telefon: 05273 - 35072
Marita Tegethoff, Beverunger Str. 8, 37688 Beverungen
Telefon: 05273 - 5105
Ralf Held,, Zum Eggeberg 5, 37688 Beverungen
Telefon: 05273 - 365992
stellv. Beiratsmitglieder
Gerhard Kieneke, Angerweg 1, 37688 Beverungen
Telefon: 05273 - 2 21 12
Tegethoff, Klaus, Beverunger Str. 8, 37688 Beverungen
Telefon: 05273 - 5105
Ortsbeirat Jakobsberg
Uwe Massenberg, Jakobusstr. 27, 37688 Beverungen
Telefon: 05273 - 4375
stellv. Ausschussmitglied
Anne Massenberg, Jakobusstr. 27, 37688 Beverungen
Telefon: 05273 - 4375
Ortsbeirat Rothe
noch nicht besetzt
Bezirksausschuss Tietelsen
Martin Kiene, Am Maibusch 10, 37688 Beverungen
Telefon: 05645 - 9401
Bezirksausschuss Wehrden
Sylvia Stümpel, Bruchweg 3, 37688 Beverungen
Telefon: 05273 - 3 54 73
stellv. Ausschussmitglied
wird noch benannt
Bezirksausschuss Würgassen
Vorsitzender
Werner Rhoden, Worthweg 7, 37688 Beverungen
Telefon: 05273 - 88774
Horst Deppe, Eichendorffweg 7, 37688 Beverungen
Telefon: 05273 - 89563
Udo Dierkes, Sollingstr. 42, 37688 Beverungen
Telefon: 05273 - 8114
stellv. Ausschussmitglieder
Norbert Hartmann, Von Haydenstr. 14, 37688 Beverungen
Telefon: 05273 - 7530
Jürgen Brinkmann, Gerhart-Hauptmann-Str. 3, 37688 Beverungen
Telefon: 05273 - 7328
Birgit Rhoden, Worthweg 7, 37688 Beverungen
Telefon: 05273 - 88774
§ 4
Bezirksausschüsse und Ortsvorsteher
(1) Für die Bezirke Amelunxen, Beverungen, Blankenau, Dalhausen,
Haarbrück, Herstelle, Tietelsen, Wehrden und Würgassen wird je ein
Bezirksausschuss gebildet, der für die Kernstadt Beverungen aus 12
Mitgliedern, für den Bezirk Herstelle aus 11 Mitgliedern, für den
Bezirk Dalhausen aus 10 Mitgliedern, für die Bezirke Amelunxen und
Wehrden aus 9 Mitgliedern, für den Bezirk Würgassen aus 8
Mitgliedern, für die Bezirke Blankenau, Haarbrück und Tietelsen aus
7 Mitgliedern besteht.
(2) Für die Bezirksausschüsse wird folgende Zusammensetzung
festgelegt:
1. Ortschaft Amelunxen
- 2 Ratsmitglieder und 7 sachkundige Bürger -
2. Ortschaft Beverungen
- 6 Ratsmitglieder und 6 sachkundige Bürger -
3. Ortschaft Blankenau
- 2 Ratsmitglieder und 5 sachkundige Bürger -
4. Ortschaft Dalhausen
- 4 Ratsmitglieder und 6 sachkundige Bürger -
5. Ortschaft Haarbrück
- 2 Ratsmitglieder und 5 sachkundige Bürger -
6. Ortschaft Herstelle
- 2 Ratsmitglieder und 9 sachkundige Bürger -
7. Ortschaft Tietelsen
- 2 Ratsmitglieder und 5 sachkundige Bürger -
8. Ortschaft Wehrden
- 2 Ratsmitglieder und 7 sachkundige Bürger -
9. Ortschaft Würgassen
- 3 Ratsmitglieder und 5 sachkundige Bürger -
(3) Die Bestellung beratender Mitglieder richtet sich nach den
gesetzlichen Vorschriften (§ 39 Abs. 4 GO).
(4) Die sachkundigen Bürger, die als Mitglieder des
Bezirksausschusses bestellt werden, sollen in den Bezirken, für die
der Bezirksausschuss gebildet wird, wohnen.
(5) Für die Vertretungsregelung der Bezirksausschussmitglieder gilt
§ 11 Abs. 8.
(6) Den Bezirksausschüssen werden gemäß § 41 Abs. 2 GO die
Entscheidungen im Rahmen der ihnen zur Verfügung gestellten
Haushaltsmittel über folgende Angelegenheiten übertragen:
1. Förderung, Ausgestaltung oder Regelung der Benutzung von
Kinderspielplätzen, Sport- und Grünanlagen sowie Jugendheimen,
Mehrzweckhallen etc.
2. Unterhaltung und Ausgestaltung von Friedhöfen
3. Förderung von Einrichtungen der Kultur- und Heimatpflege
4. Förderung der Land- und Forstwirtschaft, insbesondere
Unterhaltung der Wirtschaftswege, Schädlingsbekämpfung,
Vatertierhaltung
(7) Die Bezirksausschüsse sind möglichst für ihre Bereiche zu
folgenden Angelegenheiten zu hören:
1. Verwaltung und Unterhaltung bebauter und unbebauter
Grundstücke im Stadtbezirk
2. Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen
3. Bau von Ortsstraßen und Wirtschaftswegen
4. Einrichtung und Unterhaltung der Straßenbeleuchtung
5. Planung neuer Schulen und Abgrenzung der Schulbezirke
6. Ehrung von Bürgern des Stadtbezirkes
7. Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen
8. Bestellung des Schiedsmanns und dessen Stellvertreters
9. Bestellung des Löschgruppenführers der Freiwilligen Feuerwehr
(8) Die Bezirksausschüsse können sich mit Anregungen und
Vorschlägen über Angelegenheiten, die sich auf ihren Bezirk
beziehen, an den Rat wenden.
(9) Für die Bezirke Drenke, Jakobsberg und Rothe wird vom Rat ein
Ortsvorsteher gewählt. Bei der Wahl hat der Rat das bei seiner
eigenen Wahl in dem betreffenden Gemeindebezirk erzielte
Stimmenverhältnis zu berücksichtigen. Die Wahl erfolgt für die Dauer
der Wahlzeit des Rates. Der Ortsvorsteher muss in der Ortschaft, für
die er bestellt wird, wohnen und dem Rat angehören können. Der
Ortsvorsteher hat die Belange seines Bezirks gegenüber dem Rat
wahrzunehmen. Da er nicht Ratsmitglied ist, darf er an den
Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse weder entscheidend noch
mit beratender Stimme mitwirken; das Recht, in Angelegenheiten
seines Bezirks dort gehört zu werden, kann gewährt werden (§ 39
Abs. 7 GO).
(10) Den Ortsvorstehern wird auf freiwilliger Basis ein Beirat zur
Seite gestellt, der vom Rat analog der Bestimmungen über die
Bezirksausschüsse entsprechend dem Wahlergebnis der Ortschaft
bestellt wird. Der Beirat besteht für den Bezirk Drenke aus 7
Mitgliedern und für die Bezirke Jakobsberg und Rothe aus je 5
Mitgliedern.
(11) Der Bürgermeister kann die Ortsvorsteher mit der Erledigung
bestimmter Geschäfte der laufenden Verwaltung beauftragen; sie
sind sodann zu Ehrenbeamten zu ernennen. Die Ortsvorsteher führen
die Geschäfte in Verantwortung gegenüber dem Bürgermeister durch.
(12) Der Bürgermeister ist berechtigt, die Vorsitzenden der
Bezirksausschüsse und die Ortsvorsteher in geeigneten Fällen mit der
Wahrnehmung repräsentativer Aufgaben und Verpflichtungen zu
beauftragen.
aus der Hauptsatzung der Stadt Beverungen