Bezirksausschüsse  Beverungen hat gewählt   Die Kommunalwahl ist entschieden. Die   SPD hat zwei Direktmandate gewonnen   und zwar mit Günther Spieker,   Beverungen und Werner Rhoden,   Würgassen. Von der Reserveliste sind   gewählt: Roger van Heynsbergen,   Petra Pohl,Eckhard Schepke, Andreas   Gauding, Manfred Filmer und Ingo   Preuß.  Unser Bürgermeisterkandidat Roger   van Heynsbergen erreichte 31 Prozent   Stimmenanteil und verbesserte damit   sein Ergebnis von 2004 um gut 10   Prozent. Van Heynsbergen: "Wir   nehmen unsere Rolle an. Unser Wirken   gilt weiterhin dem Wohl der Stadt   Beverungen".  Die CDU behielt zwar knapp ihre   absolute Stimmenmehrheit, verlor aber   mit 3,5 Prozent Verlusten als einzige   Partei. In der Kernstadt Beverungen   waren die Verluste deutlich höher. Hier   verlor die CDU 7,7 Prozent und damit ihre Mehrheit im Bezriksausschuss.  § 39 (GO NRW)  Gemeindebezirke in den kreisangehörigen  Gemeinden    (1) Das Gemeindegebiet kann in Bezirke   (Ortschaften) eingeteilt werden. Dabei ist auf die   Siedlungsstruktur, die Bevölkerungsverteilung   und die Ziele der Gemeindeentwicklung Rücksicht   zu nehmen.               (2) Für jeden Gemeindebezirk sind vom Rat   entweder Bezirksausschüsse zu bilden oder   Ortsvorsteher zu wählen. In Gemeindebezirken   mit Bezirksausschüssen können   Bezirksverwaltungsstellen eingerichtet werden.   Der Rat kann beschließen, dass der Ortsvorsteher   die Bezeichnung Ortsbürgermeister führt.   (3) Den Bezirksausschüssen sollen im Rahmen   des § 41 Abs. 2 Aufgaben zur Entscheidung   übertragen werden, die sich ohne   Beeinträchtigung der einheitlichen Entwicklung   der gesamten Gemeinde innerhalb eines   Gemeindebezirks erledigen lassen. Der Rat kann   allgemeine Richtlinien erlassen, die bei der   Wahrnehmung der den Bezirksausschüssen   zugewiesenen Aufgaben zu beachten sind. Er   stellt die erforderlichen Haushaltsmittel bereit. §   37 Abs. 5 gilt entsprechend.                        (4) Auf die Bezirksausschüsse sind die für die   Ausschüsse des Rates geltenden Vorschriften mit   folgenden Maßgaben anzuwenden:  1. Bei der Bestellung der Mitglieder durch den Rat   ist das bei der Wahl des Rates im jeweiligen   Gemeindebezirk erzielte Stimmenverhältnis   zugrunde zu legen;   2. ihnen dürfen mehr sachkundige Bürger als   Ratsmitglieder angehören;   3. für Parteien und Wählergruppen, die im Rat   vertreten sind, findet § 58 Abs. 1 Satz 7 bis 10   sinngemäß Anwendung;   4. der Bezirksausschuß wählt aus den ihm   angehörenden Ratsmitgliedern einen Vorsitzenden   und einen oder mehrere Stellvertreter; § 67 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung.   Bezirksausschuss Beverungen   Vorsitzender  Andreas  Gauding, Obere Nussbreite 42, 37688 Beverungen  Telefon: 05273 - 359942   Helmut Müller, Untere Nussbreite 43, 37688 Beverungen  Telefon: 05273 - 4187  Günter Spieker, Grüner Weg 12 a, 37688 Beverungen  Telefon: 05273 - 1010  stellv. Ausschussmitglieder   Anja Peter, In den Pölten 30, 37688 Beverungen  Telefon: 05273 - 359742  Dirk Marx, Sonnenbreite 6, 37688 Beverungen  Telefon: 05273 - 359386  Bezirksausschuss Amelunxen   Michael Gauding, Drenker-Str. 20, 37688 Beverungen  Telefon: 05275 - 87 48  Eva Klare-Kurtenbach, Wöhrenstr. 3, 37688 Beverungen  Telefon: 05275 - 987580  stellv. Ausschussmitglieder   Klaus Dieter Steinmann, Am Brink 9, 37688 Beverungen  Telefon: 05275 - 8252  Birgit Steinmann, Am Brink 9, 37688 Beverungen  Telefon: 05275 - 8252 Bezirksausschuss Dalhausen  Anneliese  Bartolles, Untere Hauptstr. 61, 37688 Beverungen  Telefon: 05645 - 9660  Markus  Bartolles, Untere Hauptstr. 61, 37688 Beverungen  Telefon: 05645 - 9660  Petra  Pohl, Obere Hauptstr. 170, 37688 Beverungen  Telefon: 05645 - 9615  stellv. Ausschussmitglieder  Franziska Raschig, Untere Hauptstr. 132, 37688 Beverungen  Telefon: 05645 - 76 79 82  Wolfgang Jahn, Hubertusweg 22, 37688 Beverungen Telefon:  05645 - 7 47 47  Inga Jahn, Hubertusweg 22, 37688 Beverungen  Telefon: 05645 - 7 47 47   ©  2011 SPD Stadtverband Beverungen Bezirksausschuss Blankenau   Vorsitzender  Manfed Filmer, Rote Feld 9, 37688 Beverungen  Telefon: 05273 - 22266  Bärbel Pribbernow, 37688 Beverungen  Telefon: 05273 - 35309  Paul Pribbernow, 37688 Beverungen  Telefon: 05273 - 35309  Beate Neese, Auf dem Schild 12, 37688 Beverungen  Telefon: 05273 - 4587  stellv. Ausschussmitglieder  Johannes Bilstein, Auf dem Schild 12, 37688 Beverungen  Telefon: 05273 - 4587  Wolfgang Filmer, Rote Feld 9, 37688 Beverungen  Telefon: 05273 - 21203  Martin Rose, Goethestr. 4, 37688 Beverungen  Telefon: 05273 - 1892  Franz Pottmeier, Rote Feld 6, 37688 Beverungen  Bezirksausschuss Haarbrück  Johannes Hartman, Klingelburgstr., 37688 Beverungen  Telefon: 05273 - 6528  stellv. Ausschussmitglied   Stefan Otto, Neulandstr. 4, 37688 Beverungen  Telefon: 05273 - 6161         Bezirksausschuss Herstelle  Friedhelm Pape, Schifferstr. 17, 37688 Beverungen  Telefon: 05273 - 7806  Gundula  Schwarz, Karlstr. 9, 37688 Beverungen  Telefon: 05273 - 7743  stellv. Ausschussmitglieder   Jutta Vogt, Karlstr. 6, 37688 Beverungen  Telefon: 05273 - 7886  Larissa Kleiner, Torbreite 17, 37688 Beverungen  Telefon: 05273 - 8229 Ortsvorsteher Drenke  Roland Becker, Höxterstr. 8, 37688 Beverungen  Telefon: 0173 2772814   Mitglieder im Ortsbeirat  Hans-Josef Vieth, Hellenbusch 59, 37688 Beverungen  Telefon: 05273 - 35072 Marita Tegethoff, Beverunger Str. 8, 37688 Beverungen  Telefon: 05273 - 5105  Ralf Held,, Zum Eggeberg 5, 37688 Beverungen  Telefon: 05273 - 365992  stellv. Beiratsmitglieder  Gerhard Kieneke, Angerweg 1, 37688 Beverungen  Telefon: 05273 - 2 21 12  Tegethoff, Klaus, Beverunger Str. 8, 37688 Beverungen  Telefon: 05273 - 5105           Ortsbeirat Jakobsberg  Uwe Massenberg, Jakobusstr. 27, 37688 Beverungen  Telefon: 05273 - 4375  stellv. Ausschussmitglied  Anne Massenberg, Jakobusstr. 27, 37688 Beverungen  Telefon: 05273 - 4375 Ortsbeirat Rothe noch nicht besetzt Bezirksausschuss Tietelsen Martin Kiene, Am Maibusch 10, 37688 Beverungen Telefon: 05645 - 9401 Bezirksausschuss Wehrden Sylvia Stümpel, Bruchweg 3, 37688 Beverungen Telefon: 05273 - 3 54 73 stellv. Ausschussmitglied wird noch benannt Bezirksausschuss Würgassen Vorsitzender Werner Rhoden, Worthweg 7, 37688 Beverungen Telefon: 05273 - 88774 Horst Deppe, Eichendorffweg 7, 37688 Beverungen Telefon: 05273 - 89563 Udo Dierkes, Sollingstr. 42, 37688 Beverungen Telefon: 05273 - 8114 stellv. Ausschussmitglieder Norbert Hartmann, Von Haydenstr. 14, 37688 Beverungen Telefon: 05273 - 7530 Jürgen Brinkmann, Gerhart-Hauptmann-Str. 3, 37688 Beverungen Telefon: 05273 - 7328 Birgit Rhoden, Worthweg 7, 37688 Beverungen Telefon: 05273 - 88774 § 4 Bezirksausschüsse und Ortsvorsteher (1) Für die Bezirke Amelunxen, Beverungen, Blankenau, Dalhausen, Haarbrück, Herstelle, Tietelsen, Wehrden und Würgassen wird je ein Bezirksausschuss gebildet, der für die Kernstadt Beverungen aus 12 Mitgliedern, für den Bezirk Herstelle aus 11 Mitgliedern, für den Bezirk Dalhausen aus 10 Mitgliedern, für die Bezirke Amelunxen und Wehrden aus 9 Mitgliedern, für den Bezirk Würgassen aus 8 Mitgliedern, für die Bezirke Blankenau, Haarbrück und Tietelsen aus 7 Mitgliedern besteht. (2) Für die Bezirksausschüsse wird folgende Zusammensetzung festgelegt: 1. Ortschaft Amelunxen - 2 Ratsmitglieder und 7 sachkundige Bürger - 2. Ortschaft Beverungen - 6 Ratsmitglieder und 6 sachkundige Bürger - 3. Ortschaft Blankenau - 2 Ratsmitglieder und 5 sachkundige Bürger - 4. Ortschaft Dalhausen - 4 Ratsmitglieder und 6 sachkundige Bürger - 5. Ortschaft Haarbrück - 2 Ratsmitglieder und 5 sachkundige Bürger - 6. Ortschaft Herstelle - 2 Ratsmitglieder und 9 sachkundige Bürger - 7. Ortschaft Tietelsen - 2 Ratsmitglieder und 5 sachkundige Bürger - 8. Ortschaft Wehrden - 2 Ratsmitglieder und 7 sachkundige Bürger - 9. Ortschaft Würgassen - 3 Ratsmitglieder und 5 sachkundige Bürger - (3) Die Bestellung beratender Mitglieder richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 39 Abs. 4 GO). (4) Die sachkundigen Bürger, die als Mitglieder des Bezirksausschusses bestellt werden, sollen in den Bezirken, für die der Bezirksausschuss gebildet wird, wohnen. (5) Für die Vertretungsregelung der Bezirksausschussmitglieder gilt § 11 Abs. 8. (6) Den Bezirksausschüssen werden gemäß § 41 Abs. 2 GO die Entscheidungen im Rahmen der ihnen zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel über folgende Angelegenheiten übertragen: 1. Förderung, Ausgestaltung oder Regelung der Benutzung von Kinderspielplätzen, Sport- und Grünanlagen sowie Jugendheimen, Mehrzweckhallen etc. 2. Unterhaltung und Ausgestaltung von Friedhöfen 3. Förderung von Einrichtungen der Kultur- und Heimatpflege 4. Förderung der Land- und Forstwirtschaft, insbesondere Unterhaltung der Wirtschaftswege, Schädlingsbekämpfung, Vatertierhaltung (7) Die Bezirksausschüsse sind möglichst für ihre Bereiche zu folgenden Angelegenheiten zu hören: 1. Verwaltung und Unterhaltung bebauter und unbebauter Grundstücke im Stadtbezirk 2. Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen 3. Bau von Ortsstraßen und Wirtschaftswegen 4. Einrichtung und Unterhaltung der Straßenbeleuchtung 5. Planung neuer Schulen und Abgrenzung der Schulbezirke 6. Ehrung von Bürgern des Stadtbezirkes 7. Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen 8. Bestellung des Schiedsmanns und dessen Stellvertreters 9. Bestellung des Löschgruppenführers der Freiwilligen Feuerwehr (8) Die Bezirksausschüsse können sich mit Anregungen und Vorschlägen über Angelegenheiten, die sich auf ihren Bezirk beziehen, an den Rat wenden. (9) Für die Bezirke Drenke, Jakobsberg und Rothe wird vom Rat ein Ortsvorsteher gewählt. Bei der Wahl hat der Rat das bei seiner eigenen Wahl in dem betreffenden Gemeindebezirk erzielte Stimmenverhältnis zu berücksichtigen. Die Wahl erfolgt für die Dauer der Wahlzeit des Rates. Der Ortsvorsteher muss in der Ortschaft, für die er bestellt wird, wohnen und dem Rat angehören können. Der Ortsvorsteher hat die Belange seines Bezirks gegenüber dem Rat wahrzunehmen. Da er nicht Ratsmitglied ist, darf er an den Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse weder entscheidend noch mit beratender Stimme mitwirken; das Recht, in Angelegenheiten seines Bezirks dort gehört zu werden, kann gewährt werden (§ 39 Abs. 7 GO). (10) Den Ortsvorstehern wird auf freiwilliger Basis ein Beirat zur Seite gestellt, der vom Rat analog der Bestimmungen über die Bezirksausschüsse entsprechend dem Wahlergebnis der Ortschaft bestellt wird. Der Beirat besteht für den Bezirk Drenke aus 7 Mitgliedern und für die Bezirke Jakobsberg und Rothe aus je 5 Mitgliedern. (11) Der Bürgermeister kann die Ortsvorsteher mit der Erledigung bestimmter Geschäfte der laufenden Verwaltung beauftragen; sie sind sodann zu Ehrenbeamten zu ernennen. Die Ortsvorsteher führen die Geschäfte in Verantwortung gegenüber dem Bürgermeister durch. (12) Der Bürgermeister ist berechtigt, die Vorsitzenden der Bezirksausschüsse und die Ortsvorsteher in geeigneten Fällen mit der Wahrnehmung repräsentativer Aufgaben und Verpflichtungen zu beauftragen. aus der Hauptsatzung der Stadt Beverungen